WELCHE RECHTSFORM EIGNET SICH FÜR GRAFIKER?

Grafiker, die eine Existenz gründen, stehen vor der Frage, welche Rechtsform die richtige ist. Müssen sie ein Gewerbe anmelden oder gelten sie als Freiberufler? Welche Rechtsform eignet sich für Grafiker?

Existenzgründer müssen sich neben vielen anderen Themen auch mit rechtlichen Fragen befassen. Dazu gehört die richtige Rechtsform, wenn sie ihre Tätigkeit ausüben wollen. Häufig herrscht Unklarheit darüber, ob Grafiker automatisch Freiberufler sind oder ob sie ein Gewerbe anmelden müssen. Wir bringen Licht ins Dunkel.

FREIE BERUFE

Die freien Berufe haben klare Merkmale: Freiberufler stellen keine Produkte her, sondern bieten eine Dienstleistung an. Dazu haben Freiberufler eine entsprechende Ausbildung absolviert oder bringen besonderes Talent mit, um ihre Tätigkeit ausüben zu können.

Unter die Kategorie „Freiberufler“ können Grafiker und Designer fallen, aber auch Texter, Journalisten, Künstler und Musiker. Allerdings obliegt dem Finanzamt die Entscheidung, ob Grafiker und Designer genug künstlerische Leistung erbringen, um als Freiberufler zu gelten.

Dabei haben sich Trends herauskristallisiert: Webdesigner werden in der Regel nicht als Freiberufler akzeptiert, Illustratoren dagegen schon. Herrscht also Unklarheit über den Status, ist das Finanzamt die erste Anlaufstelle. Darüber hinaus können die Industrie- und Handelskammern helfen.

VORTEILE FÜR FREIBERUFLER

Gegenüber Gewerbetreibenden genießen Freiberufler einige Vorteile. Da sie kein Gewerbe anmelden müssen, müssen sie auch keine Gewerbesteuer zahlen, werden nicht ins Handelsregister aufgenommen und müssen kein IHK-Mitglied werden.

Die Pflicht zur doppelten Buchführung entfällt; statt dessen reicht dem Finanzamt eine Einnahmenüberschussrechnung. Zudem werden freiberufliche Grafiker über die Künstlersozialkasse versichert.

Die Künstlersozialkasse übernimmt dabei den Arbeitgeberanteil an Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Diese Option steht nun auch Webdesignern offen, selbst wenn sie nicht als Freiberufler anerkannt werden.

STOLPERFALLEN

Bietet ein Grafiker, beispielsweise über einen Onlineshop, konkrete Produkte an, betreibt er ein Gewerbe und muss das streng von seiner freiberuflichen Tätigkeit trennen. Für diesen Bereich muss er dann ein Gewerbe anmelden und – sollte er mit dem Ertrag über der Freigrenze von 24.500 Euro jährlich liegen – Gewerbesteuer bezahlen.

Verwechseln sollte man zudem nicht „Freelancer“ mit „Freiberufler“. „Freelancer“ meint lediglich freie Mitarbeiter, die nicht bei einem Unternehmen angestellt sind. Der Begriff hat jedoch nichts mit Freiberuflern im Rechtssinn zu tun.

KLEINUNTERNEHMERREGELUNG

Für Grafiker, die nur einen Teil ihres Einkommens mit einem Gewerbe bestreiten, kann die Kleinunternehmerregelung greifen. Haben sie im vorangegangenen Kalenderjahr weniger als 22.000 Euro umgesetzt und wird auch im laufenden Jahr ein Umsatz von unter 50.000 Euro erwartet, so müssen sie keine Umsatzsteuer bezahlen.

Dieser Status ist an eine Person und nicht ein Gewerbe gebunden. Betreibt ein Unternehmer jedoch mehrere (Klein-)Gewerbe, so werden die Umsätze daraus addiert.