Direktmarketing-Instrument Mailing
Häufig setzen eher klein- und mittelständische Betriebe Direktmarketing-Instrumente ein. Der Anteil der Investitionen in Klassische Werbung ist bei Großunternehmen am höchsten, am geringsten bei Kleinbetrieben. Eine Studie der Deutschen Post zeigt: Der Anteil der Investitionen in DM-Medien verläuft reziprok zur Größe des Unternehmens.

Insgesamt nutzt aber die Mehrheit der deutschen Unternehmen (81%) Direktmarketing. Innerhalb der Direktmarketingmedien weist die Internetpräsenz die höchsten Nutzerzahlen auf (87%). Nach den Ausgaben betrachtet, ist das Dialog-Medium Nr. 1 jedoch die volladressierte Werbesendung: Unternehmen in Deutschland investierten im Jahr 2006 11,5 Mrd. EUR in den zielgenauen Kundendialog. Wenn Direktmailings als einzige Kommunikationsmaßnahme eingesetzt werden, kann sowohl kurz- als auch langfristig eine Steigerung der wichtigsten Kennziffern, wie z. B. Umsatz und Markenbekanntheit, erzielt werden. Darüber hinaus haben Studien den Multiplikationseffekt von Direktmailing-Kampagnen untermauert. Sie zeigten klar und deutlich, dass die gleichzeitige Schaltung einer Direktmailing-Aktion mit einer herkömmlichen Zeitschriften- bzw. TV-Kampagne bessere Ergebnisse erzielte als die alleinige Nutzung dieser Medien.

Dialogmarketing
Dialogmarketing orientiert sich an den spezifischen Bedürfnissen jedes einzelnen Kunden. Die Produktvermarktung erfolgt 1:1 (One-to-One-Marketing).




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Das Bundesdatenschutzgesetz erlaubt die Weitergabe personenbezogener Daten zur Verwendung von Werbezwecken, wie Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail. Aber auch Einkommen, Kaufverhalten, Berufs-, Branchen oder Geschäftsbezeichnung, Geburtsjahr und Gruppenmerkmale, wie »Käufer von Geländewagen«, sind zur Speicherung und Weitergabe zu Werbezwecken zulässig. Nicht erlaubt ist die Weitergabe von sensiblen Informationen wie Religion, politische Ausrichtung oder Arbeitnehmerdaten und die Nutzung von Daten, wenn der Verbraucher ein sogenanntes schutzwürdiges Interesse haben könnte (§§ 28 und 29 des Bundesdatenschutzgesetzes).

Das neue Bundesdatenschutzgesetz sieht darüber hinaus vor, dass bei der erstmaligen Ansprache in einem Werbebrief der Verbraucher über sein Widerspruchsrecht informiert werden muss. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so sind die personenbezogenen Daten des Verbrauchers zu sperren oder auf Wunsch auch zu löschen. Weitere interessante Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.direktmarketing-info.de

Quellen: Direkt Marketing Monitor 2007, Deutsche Post AG, Bonn · CEPIFINE ASBL, Brüssel, 2007, http://www.printsells.org/documents/brochure_dm_ge.pdf · Deutsche Post, Studien Direktmarketing Deutschland 2005 und 2006