Neue Ausbildungsordnung


Ab dem 1. August 2007 tritt die Neuordnung des Ausbildungsberufes "Mediengestalter/in Digital und Print" in Kraft. Was ist neu und warum war eine Überarbeitung nötig?


26. Juli 2007


Der Beruf des Mediengestalters für Digital- und Printmedien wurde 1998 eingeführt, um verschiedenste Vorstufenberufe der Druck- und Medienwirtschaft in einem Basisberufsprofil zusammen zu fassen. Der Beruf vereint kaufmännische, technische und gestalterische Kompetenzen. Mediengestalter/innen werden sowohl in der Industrie als auch im Handwerk in Marketingkommunikationsagenturen und Designstudios, Unternehmen der Druck- und Medienwirtschaft, Mediendienstleistungsunternehmen, Verlagen sowie in Marketing- und Kommunikationsabteilungen von Unternehmen und öffentlichen Institutionen ausgebildet. In diesem Berufsbild haben bisher über 30.000 junge Menschen ihre Ausbildung absolviert. Nach nunmehr neun Jahren ist eine Überarbeitung notwendig geworden, weil die bisherigen Fachrichtungen Mediendesign, Medienoperating und Medientechnik nicht optimal voneinander abgegrenzt waren.

Warum eine Neuordnung?
Nach neun Jahren ist nun eine Überarbeitung notwendig geworden, bei der die Prüfungsstruktur, Prüfungsinhalte und Prüfungszeiten optimiert, die zahlreichen Wahlqualifikationen aktualisiert und die berufsschulische Ausbildung angepasst wurde. Des Weiteren wurden die Profile der Fachrichtungen neu zugeschnitten und den heutigen Strukturen der Ausbildungsbetriebe angepasst. Die bisherigen Fachrichtungen Mediendesign, Medienoperating und Medientechnik waren nicht optimal voneinander abgegrenzt. Aufgrund der attraktiven Namensgebung ist vermehrt in der Fachrichtung Mediendesign ausgebildet worden, auch wenn dies nicht unbedingt den Anforderungen des Ausbildungsbetriebes entsprach. So wurden 75% der Mediengestalter als Mediendesigner ausgebildet, obwohl weit weniger tatsächlich kreativ tätig waren und in den Fachrichtungen Medientechnik oder Medienoperating besser aufgehoben gewesen wären. Mit der Neuordnung gibt es statt der bisher vier, jetzt nur noch drei Fachrichtungen - Beratung und Planung, Konzeption und Visualisierung, Gestaltung und Technik. Das deckt sich einerseits mit dem Bedarf der Ausbildungsbetriebe, andererseits mit den Fähigkeiten und Neigungen des Ausbildungsplatzbewerbers. Die Neuordnung greift für alle Auszubildenden, die nach dem 1. August 2007 ihre Ausbildung beginnen. Bestehende Ausbildungsverträge werden nicht umgeschrieben und es wird weiterhin nach der alten Ordnung ausgebildet.

Was ist neu?
  Die Ausbildung zum Mediengestalter Digital und Print (neue Kurzform; vorher: Mediengestalter für Digital- und Printmedien) gliedert sich nun in eine zweijährige gemeinsame Ausbildung und drei Fachrichtungen im dritten Ausbildungsjahr. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Wahlqualifikationen, die Unternehmen mit unterschiedlichen Spezialisierungen die Möglichkeit bieten, die Ausbildung auf diese auszurichten (z.B. Reprografie, Fotogravurzeichnung, Musiknotenherstellung, Verpackungsgestaltung, Geografik). Die Inhalte der Wahlqualifikationen wurden der technologischen Entwicklung entsprechend überarbeitet.

— Fachrichtung Planung und Beratung
Die Inhalte der Fachrichtung "Planung und Beratung" wurden weitestgehend aus der bisherigen Fachrichtung Medienberatung übernommen und zusätzlich um Marketingkompetenzen ergänzt. Diese Kompetenzen sollen in Zukunft auch verstärkt im Rahmen der Erarbeitung von Projektkonzeptionen, die ein wesentliches Element der Abschlussprüfung darstellen, einbezogen werden.

— Fachrichtung Gestaltung und Technik
Der größte Anteil der Auszubildenden wird in der Fachrichtung "Gestaltung und Technik" erwartet. Kernqualifikation ist hier das Aufbereiten und Bearbeiten von Mediendaten unter Berücksichtigung gestalterischer und technischer Gesichtspunkte für Print- und Digitalmedienprodukte.

— Fachrichtung Konzeption und Visualisierung
Die Fachrichtung "Konzeption und Visualisierung" richtet sich überwiegend an kreative Jugendliche. Kern der Ausbildung ist die Analyse von Kundenanforderungen, um daraus Gestaltungsideen für Medienkonzeptionen zu erarbeiten und diese präsentationsreif zu visualisieren.



Wer darf ausbilden?
Ausbildender wie Ausbilder müssen persönlich geeignet sein, Jugendliche auszubilden. Diese Voraussetzung ist nicht gegeben, wenn der Ausbildende Kinder oder Jugendliche nicht beschäftigen darf oder wiederholt (oder schwer) gegen das Berufsbildungsgesetz verstoßen hat. Die fachliche Eignung des Ausbilders ist im Normalfall gegeben, wenn er das 24. Lebensjahr vollendet hat und die Abschlussprüfung in einer dem betreffenden Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung erfolgreich absolviert hat. Die Abschlussprüfung muss nicht unbedingt im ausbildenden Beruf erfolgt sein, es genügt - bei ausreichender Berufserfahrung - die Abschlussprüfung eines verwandten Berufes. Er muss ebenfalls berufs- und arbeitspädagogisch geeignet sein, also die Ausbilderprüfung abgelegt haben oder nach den Bestimmungen der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) von ihr befreit sein. Diese Nachweispflicht wurde durch die Verordnung vom 28. Mai 2003 bis zum 31. Juli 2008 ausgesetzt. Schließlich muss auch der Betrieb als Ausbildungsstätte geeignet sein. Die konkreten Voraussetzungen kann man beim Ausbildungsberater der IHK vor Ort erfragen.


Der Berufsschulunterricht im Dualen System
Die 480 Berufsschulstunden pro Schuljahr, die der Senat für die verschiedenen Berufe der Medienbranche vorsieht, können wöchentlich 1-2 Tage oder wochenweise im Block (auch mehrere Wochen am Stück) abgehalten werden. Das regelt jede Berufsschule eigenständig. Zieht man von den 52 Wochen des Jahres, fünf Wochen für den Erholungsurlaub ab, sind die Auszubildenden über 70% der verbleibenden 47 Arbeitswochen im Betrieb - ein Anteil, der manchen Ausbilder beruhigen sollte, wenn ihn das Gefühl beschleicht "Meine Azubis sind mehr in der Schule als im Betrieb!"

Mehr über Ausbildungen in der Druck- und Medienbranche, eine Informationsbroschüre über die neue Ausbildungsordnung zum Download sowie ein interaktives Tool zur Erstellung eines Ausbildungsplans auf den Seiten des Zentral-Fachausschuss Berufsbildung Druck und Medien.



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