Selbstständige Grafiker können ein Gewerbe anmelden oder als Freiberufler tätig werden. Beide Formen haben ihre Vor- und Nachteile. Ein Vergleich.
25. August 2011
Viele Grafiker sind selbstständig tätig. Bevor sie ihr eigener Chef werden, müssen sie sich aber für eine Firmenform entscheiden. „Freiberufler oder Gewerbetreibender?“ lautet die spannende Frage, die sich nicht pauschal beantworten lässt. Beide Optionen bieten Vor- und Nachteile.
Wer darf freiberuflich arbeiten?

Quelle: Thorben Wengert (Pixelio.de)
Im deutschen Steuerrecht wird genau bestimmt, wer Freiberufler sein kann. Derjenige muss eine Dienstleistung anbieten, dafür beispielsweise durch einen Hochschulabschluss qualifiziert sein und die Dienstleistung muss vom Fachwissen abhängen. Beispiele für Freiberufler sind Designer, Grafiker, Illustratoren, Journalisten und Künstler. Dennoch kann das Finanzamt ein Wort mitreden – meist sind Webdesigner beispielsweise keine Freiberufler. Am besten lässt man sich daher beim Finanzamt beraten. Eine gute Anlaufstelle für Fragen dieser Art sind auch die Industrie- und Handelskammern (IHK). Wer nicht als Freiberufler arbeiten darf oder will, muss ein Gewerbe anmelden.
Vorteile für Freiberufler
Wer freiberuflich tätig ist, muss kein Gewerbe anmelden und daher auch keine Gewerbesteuer bezahlen. Einträge ins Handelsregister sowie die Mitgliedschaft bei der IHK fallen weg, ebenso die Pflicht zur doppelten Buchführung und zum Bilanzieren. Das Finanzamt benötigt lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Das kann eine große Erleichterung sein! Zudem können Freiberufler Mitglied in der Künstlersozialkasse (KSK) werden. Sie steht allerdings auch Webdesignern offen, die ein Gewerbe angemeldet haben.
Stolperfallen

Quelle: Gerd Altmann/clker.com (Pixelio.de)
Die Tätigkeit als Freiberufler birgt viele Vorteile – schwierig wird es jedoch, wenn ein Selbstständiger mehreren Projekten nachgeht, von denen nicht alle unter die Rubrik „freiberuflich“ fallen. Dann muss man nämlich trennen und für den Teil, der keine freiberufliche Tätigkeit ist, ein Gewerbe anmelden. Das Finanzamt ist in dieser Hinsicht sehr genau – Tricksen empfiehlt sich nicht. Wer also beispielsweise nicht nur für Zeitungen oder Bücher gestaltet, sondern auch für das Internet, fällt schon in diese Kategorie. Noch gravierender wird es, wenn man zusätzlich Hosting-Dienstleistungen oder kleine Softwareprogramme anbietet. Dazu braucht man ein Gewerbe.
AGBs nicht vergessen!
Wer als Freiberufler arbeiten kann, sollte daran denken, Allgemeine Geschäftsbedingungen aufzusetzen. Sie sind Vereinbarungen, die einem Vertrag zugrunde liegen. Der Auftraggeber muss aber über sie informiert werden und die Möglichkeit haben, sie zur Kenntnis zu nehmen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können beispielsweise Details zu Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, Urheberrechten, Gewährleistung, Mängelhaftung, Eigentumsvorbehalt, Erfüllungsort und Gerichtsstand enthalten. Es empfiehlt sich, beim erstmaligen Verfassen von AGBs professionelle Unterstützung zu suchen. Rechtsanwälte oder Berufsverbände sind gute Anlaufstellen.